An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Keine.
Keine.