Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:
Es gibt 2 Ausnahmen:
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde
bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
29.08.2024