Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.