Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.