An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Gebühr: 6,50 EURVorkasse: Nein
Keine.
12.12.2022