Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Das Standesamt des Geburtsortes.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
17.03.2023