Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinigung sowie der Nachweis über den Praxistag vorzulegen (gerne per Fax oder E-Mail). Die Lehrgangsbescheinigung und der Nachweis über den Praxistag müssen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingegangen sein.
Die Teilnahme am Online-Kurs ist der Teilnahme am Präsenzkurs gleichgestellt.
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Die Fischerprüfungen für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz finden jeweils am ersten Freitag im Juni und am ersten Freitag im Dezember, jeweils um 14:00 Uhr statt.
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
30.11.2023
Allgemeine Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.