Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung.
Sie als Beschäftigter haben in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Diesen müssen Sie bei ihm schriftlich geltend machen. Dieser Anspruch beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades/gerades Kalenderjahr: 2009/2010 und 2011/2012). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildenden haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.