Anwaltliche Beratung und Festsetzung des Scheidungsantrags
- Wählen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (nach Bedarf Anfrage bei der Rechtsanwaltskammeroder Antrag auf Beratungskostenhilfe)
- Lassen Sie sich von Ihrem jeweiligen Anwalt oder Ihrer Anwältin rechtlich beraten
- Erteilen Sie dem Anwalt oder der Anwältin Vertretungsvollmacht (wird von diesem/dieser vorbereitet)
- Der Anwalt oder die Anwältin sendet Ihnen einen Entwurf des Scheidungsantrags, den Sie bestätigen müssen
- Nun fordert Ihr Anwalt/ihre Anwältinbzw. das Gericht einenGerichtskostenvorschuss sowie gegebenenfalls den Vorschuss für das Anwaltshonorar, dass Sie überweisen müssen
Im Gericht
- Nach Zahlungseingangreicht der Anwalt oder die Anwältin den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengerichtein.
- Das Gericht übersendet Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag und gibt ihm Gelegenheit,Stellungzu nehmen.
- In der Regel übermittelt das Gericht Fragebögen an beide Eheleute, um den Versorgungsausgleich, wie beispielsweise Ansprüche auf Renten oder sonstige Altersversorgung,zu ermitteln.
- Liegen die Auskünfte zu den Versorgungsanrechten vor,legt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest.
- Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin vertritt Sie im Verfahren, ein Erscheinen beider Eheleute für eine persönliche Anhörung ist jedoch erforderlich.
- Das Familiengericht fasst den Scheidungsbeschluss, wenn es der Überzeugung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Im Zusammenhang werden auch Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Sorgerecht für Kindergeregelt.
- Sind beide Eheleute mit dem Ausgang einverstanden und anwaltlich vertreten, kann die Scheidung durch einen beidseitigen Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel sofort rechtskräftig werden. Ansonsten wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach Verkündung rechtskräftig.