Die Zuständigkeit obliegt den unteren Denkmalschutzbehörden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Denkmalschutzbehörden.
Dem Antrag sind nachfolgende Informationen beizufügen:
Bei der Arbeit der Berufsarchäologen in Erfüllung ihrer gesetzlich bestimmten Forschungs- und Rettungsarbeit können Bürger ehrenamtlich mitwirken, sofern sie bereit sind, intensiv die archäologische Methodik zu erlernen und in der Handhabung Sicherheit zu erwerben.