Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können Sie direkt an die Ministerpräsidentin richten. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Auszeichnung gegeben sind.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit, Menschen für besondere Verdienste im kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich auszuzeichnen.
Hierfür bestehen nachfolgende Auszeichnungsmöglichkeiten:
Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können Sie direkt an die Ministerpräsidentin richten. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Auszeichnung gegeben sind.
Für Anregungen wenden Sie sich an die amtierende Ministerpräsidentin.
Zuständig ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Die verschiedenen Auszeichnungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob diese erfüllt sind, prüft die Staatskanzlei.
Es fallen keine Gebühren an.
Anregungen können formfrei erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.
03.03.2020