Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Alle Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen und diese solange aufrecht zu erhalten wie das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Die Prämien errechnen sich aus folgenden statistischen Merkmalen:
Außerdem werden von den Versicherungen vielfach weitere Merkmale bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt, wie z.B:
Wenn Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchten, können Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig oder böswillig entstanden sind. Es gibt unterschiedliche Versicherungsanbieter mit verschiedenen Tarifen.
Es wird empfohlen, sich hinsichtlich des für Ihr Fahrzeug sinnvollen Versicherungsschutzes von der Versicherungsgesellschaft, mit der Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen möchten, gründlich beraten zu lassen.