Die Abmeldung Ihrer Angehörigen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können Sie online, schriftlich, telefonisch oder persönlich mitteilen. Nutzen Sie dafür den "Fragebogen zur Abmeldung von Mitarbeitenden Familienangehörigen" der SVLFG.
Abmeldung online über das SVLFG-Versichertenportal mitteilen:
- Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
- Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
- Öffnen Sie den Fragebogen und füllen Sie ihn aus. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.
Abmeldung schriftlich per E-Mail mitteilen:
- Sie finden den Fragebogen auf der Internetseite der SVLFG.
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig online aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein.
- Stellen Sie die benötigten weiteren Unterlagen zusammen und senden Sie den Fragebogen zusammen mit Ihren Unterlagen als Dateianhänge per E-Mail an die SVLFG.
Abmeldung schriftlich per Post oder per Fax mitteilen:
- Laden Sie den Fragebogen auf der Internetseite der SVLFG herunter oder fordern sie ihn telefonisch bei der SVLFG an. Sie erhalten den Fragebogen dann per Post.
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und stellen Sie die benötigten weiteren Unterlagen zusammen.
- Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an die SVLFG.
Abmeldung telefonisch mitteilen:
- Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden. Dort wird man Ihre Fragen beantworten und Ihnen den Fragebogen übersenden.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren per Post.
Abmeldung persönlich im Beratungsgespräch mitteilen:
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Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei
- der Landwirtschaftlichen Krankenkasse,
- der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
- einer Beratungsstelle der SVLFG.
- In der jeweiligen Geschäftsstelle füllen Sie den Fragebogen gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus.
Die SVLFG prüft die Voraussetzungen für das Ende der Versicherungspflicht nach der Abmeldung.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeitenden Familienangehörigen.