Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie online oder schriftlich per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Dienst des Bundes „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore„ auf.
- Loggen Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
- Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF) hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die GDWS senden.
- Die GDWS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen nachzureichen sind.
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Die GDWS sendet Ihnen
- einen Bescheid über die planungsrechtliche Zulassung Ihres Vorhabens oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Außerdem sendet Ihnen die GDWS einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Antrag per Post oder Fax:
- Senden Sie Ihre Antragsunterlagen mit einem Anschreiben an die Unterabteilung Planfeststellung der GDWS.
- Die GDWS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen nachzureichen sind.
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Die GDWS sendet Ihnen
- einen Bescheid über die planungsrechtliche Zulassung Ihres Vorhabens (Planfeststellungsbeschluss) oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Außerdem sendet Ihnen die GDWS einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:
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Antragstellung:
- Träger oder Trägerinnen des Bauvorhabens (TdV) stellen einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens über den Online-Dienst des Bundes und reichen dort alle erforderlichen Unterlagen ein.
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Bekanntmachung und Auslegung
- Die Planfeststellungsbehörde informiert darüber, dass die Planunterlagen ausgelegt werden.
- Die Planunterlagen werden in der vom Plan betroffenen Gemeinden ausgelegt.
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Stellungnahmen und Einwendungen
- Die von dem Bauvorhaben betroffenen Personen und Gemeinden können Einwendungen und Stellungsnahmen innerhalb von 3 Monaten einreichen.
- Die Stellungnahmen und Einwendungen werden nach Ablauf der Frist an den TdV zur schriftlichen Gegenäußerungen versendet
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Erörterungstermin
- Gegebenenfalls wird ein Erörterungstermin von der Planfeststellungsbehörde bekanntgegeben und durchgeführt, um Einwendungen und Stellungnahmen zu prüfen. Personen, die Einwendungen eingereicht haben, werden gegebenenfalls zum Erörterungstermin eingeladen.
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Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:
- Als Ergebnis kann es zu Planänderungen kommen. Alle von den Änderungen betroffenen Personen werden darüber informiert.
- Bei umfangreichen Planänderungen muss das Anhörungsverfahren erneut durchgeführt werden.
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Erteilung des Einvernehmens
- durch die zuständige Landesbehörde.
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Planfeststellungsbeschluss:
- Alle Interessen werden durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen und resultieren im Planfeststellungsbeschluss (PFB).
- PFB wird mittels Postzustellungsurkunde an TdV und Betroffene versendet.
- PFB sowie die festgestellte Planunterlage wird in den betroffenen Gemeinden bekannt gemacht und ausgelegt.
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Klage:
- Es kann Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden.
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Bestandskräftiger Plan:
- Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Planfeststellungsbeschluss rechtens.