Nutzen Sie online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP), um der BaFin die Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds mitzuteilen:
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Rufen Sie das MVP-Portal der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP-Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP-Portals entnehmen Sie dem zugehörigen Handbuch.
- Nähere Informationen zur Benutzung des Fachverfahrens "Personenanzeigen VAG" entnehmen Sie dem zugehörigen Informationsblatt.
- Wählen Sie das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
- Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin Ihre Unterlagen.
- Die BaFin kann gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BaFin erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung über das MVP-Portal. Dies kann eine Rückfrage oder eine Unbedenklichkeitsmitteilung sein.