Sie können die Meldung per Online-Formular oder als Upload im XML-Format über das MVP Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeben. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Log-in und Registrierung:
- Öffnen Sie das MVP Portal der BaFin.
-
Wenn Sie bereits Nutzerdaten haben, können Sie sich direkt einloggen.
- Sollten Sie noch keine Nutzerdaten haben, klicken Sie auf "Selbstregistrierung". Geben Sie an, ob Sie sich als natürliche Person oder als Unternehmen registrieren. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten an und bestätigen Sie das Formular.
- Klicken Sie auf den Link, der Ihnen per E-Mail zugesendet wird und füllen Sie das Formular aus, das sich öffnet.
- Bestätigen Sie die Registrierung.
Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal:
- Nachdem Sie sich mit Ihren Nutzerdaten eingeloggt haben, können Sie die Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen beantragen.
- Klicken Sie dafür auf "Fachverfahren beantragen" und wählen Sie das Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen“ aus.
- Wählen Sie den Meldefall "Direktmelder" aus und klicken Sie auf "Beantragen".
- Es erscheint der ausgefüllte Zulassungsantrag.
- Klicken Sie auf "Antrag einreichen".
- Drucken Sie den Zulassungsantrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn postalisch oder per Fax an die BaFin.
- Die BaFin prüft Ihren Zulassungsantrag.
- Sie erhalten die Zulassung zum Fachverfahren per E-Mail.
- Jetzt können Sie eine Stimmrechtsmitteilung elektronisch abgeben.
Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal als XML-Datei:
- Erstellen Sie Ihre Stimmrechtsmitteilung im XMLFormat. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin unter „Informationsblätter und Handbücher“.
- Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
- Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
- Wählen Sie "XMLDatei einreichen", wählen Sie die XML-Datei aus und klicken Sie auf "Datei senden".
- Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.
- Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
- Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIPArchiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist.
Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal per Online-Formular:
- Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
- Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
- Wählen Sie "Online-Formular einreichen" und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Klicken Sie auf "Meldung einreichen" am Ende des Formulars.
- Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.
Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIP-Archiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist
Alternativ können Sie zunächst alle Schritte als Test durchführen. Wählen Sie dafür im MVP Portal das Fachverfahren "Test_Stimmrechtsmitteilungen" aus und führen Sie alle oben genannten Schritte aus.
Stimmrechtsmitteilungen an den Emittenten können an dessen im Impressum seiner Homepage angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung muss dabei die Mitteilung zusätzlich als XML-Datei beinhalten, die Sie von der BaFin in der MVP bei erfolgreicher Übermittlung an die BaFin zur Verfügung gestellt bekommen.