Sie können den Antrag zur Billigung online einreichen:
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
- Wählen Sie das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
- Bitte beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
- Wählen Sie "Meldung einreichen" aus und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Laden Sie nach erfolgter Freischaltung den billigungsfähigen Prospekt und die weiteren erforderlichen Dokumente in einer ZIP-Datei hoch.
- Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP.
- Ob die Übermittelung erfolgreich war, ist stets im Menüpunkt "Protokoll einsehen" zu überprüfen. Nur dann kann die Übermittlung als erfolgreich gewertet werden.
- Erst nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der BaFin.
Wenn die Unterlagen vollständig sind und der Wertpapierprospekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, bekommen Sie eine Mitteilung der BaFin über die Billigung. Wenn der Prospekt die Anforderungen nicht erfüllt oder die Unterlagen unvollständig sind, informiert Sie die BaFin darüber. Sie haben dann die Möglichkeit, die Mängel zu korrigieren.