Wenn Ihr Antrag auf Tätigwerden der Zollverwaltung bewilligt wurde, erhalten Sie weitere Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden online über den Posteingang im Zoll-Portal.
- Wenn die Zollbehörden verdächtige Ware ermitteln, halten sie diese zurück oder setzen die Abfertigung aus.
- Die Zollbehörden informieren Sie als Rechteinhaberin oder inhaber über den Sachverhalt.
- Gegebenenfalls müssen Sie bestätigen, dass die Ware nach Ihrer Überzeugung rechtsverletzend ist und der Vernichtung der Ware schriftlich zustimmen.
-
Gegebenenfalls informieren Sie die Zollbehörden im weiteren Verlauf darüber, dass der oder die Verfügungsberechtigte der Waren der Vernichtung widersprochen hat.
- Wurde rechtzeitig ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet, wird die Ware durch die Zollbehörden verwahrt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
- In bestimmten Fällen können Sie beantragen, dass Ihnen Muster oder Proben der beschlagnahmten Ware zur Verfügung gestellt werden.
- Sie erhalten eine Mitteilung, in der Sie über die Entscheidung zur Vernichtung informiert werden.
- Je nach Entscheidung wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung vernichtet oder der anmeldenden beziehungsweise der besitzenden Person überlassen.