Um die Zulage zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Jährlicher Antrag:
- Ihr Riester-Anbieter schickt Ihnen in der Regel den Antrag zu. Fragen Sie Ihren Anbieter, falls Sie ihn nicht erhalten haben.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die angegebene Adresse zurück. Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag in elektronischer Form an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Anbieter den jährlichen Zulageantrag für Sie übernimmt, können Sie den Dauerzulageantrag nutzen:
- Dazu geben Sie Ihrem Anbieter bei Vertragsabschluss oder bei erstmaliger Beantragung der Zulage schriftlich eine Bevollmächtigung.
Informieren Sie Ihren Anbieter über persönliche Änderungen in den Verhältnissen, die zur Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führen. Wichtig ist dies zum Beispiel, wenn sich Ihre Zulageberechtigung ändert, ein Kind hinzukommt oder wegfällt, Sie heiraten oder sich scheiden lassen.
Die ZfA ermittelt aufgrund der von Ihrem Anbieter übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht. Die Zulage wird von der ZfA berechnet und an den Anbieter des Altersvorsorgevertrags ausgezahlt und anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Einen besonderen Bescheid hierüber erhalten Sie nicht.
Ihr Anbieter übersendet Ihnen einmal im Jahr eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung sind unter anderem alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr gewährt oder aber auch zurückgefordert wurden.