Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie alternativ Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter als Unternehmen Ihre Abgabenummer oder als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite geben Sie an, aus welchem Grund Sie die Frist nicht einhalten konnten.
- Sollte der Hinderungsgrund bereits weggefallen sein, geben Sie das Datum des Wegfalls an.
- Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise hoch, die den Hinderungsgrund und dessen Dauer belegen.
- Ist der Hinderungsgrund bereits weggefallen, holen Sie auf der Folgeseite die von Ihnen versäumte Handlung nach. Das heißt, Sie reichen die Meldung, den Antrag oder die Unterlagen ein, für die die ursprüngliche Frist verstrichen ist.
Antrag per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse formlos mit, dass Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
- Geben Sie in Ihrem Schreiben als Unternehmen Ihre Abgabenummer, und als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer an. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Nennen Sie den Grund, der Sie an der Einhaltung der gesetzlichen Frist gehindert hat oder weiterhin hindert.
- Sofern der Hinderungsgrund bereits weggefallen ist, geben Sie das Datum des Wegfalls an. Holen Sie die von Ihnen versäumte Handlung direkt nach, indem Sie die Meldung, den Antrag oder die Unterlagen einreichen, für die die ursprüngliche Frist verstrichen ist.
- Sollte der Hinderungsgrund noch anhalten, teilen Sie bitte mit, wann mit einem Wegfall des Grundes gerechnet werden kann.
- Fügen Sie Ihrem Antrag Nachweise in Kopie bei, die den Hinderungsgrund und dessen Dauer belegen.
- Unterschreiben Sie Ihren formlosen Antrag und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben.
Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend.
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten Sie entweder in einem gesonderten Bescheid oder zusammen mit dem Bescheid über die beantragte Leistung per Post.