Nach Abschluss und Genehmigung der Vereinbarung nehmen Sie für Ihre Mitglieder die folgenden Aufgaben wahr:
- Sie teilen der KSK jährlich die laut Vereinbarung erforderliche Berechnungsgröße mit, beispielsweise Umsatz oder Arbeitsentgelte.
- Die KSK teilt Ihnen in einer Abrechnung die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe und der Vorauszahlungen mit.
- Sie ziehen die Mittel für die zu zahlenden Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen nach interner Rechnungsstellung von Ihren Mitgliedern ein.
- Sie teilen der KSK Ein- und Austritte, Änderungen der Bestandsdaten oder den Eintritt einer Insolvenz formlos schriftlich per Post, Telefax oder in einer E-Mail mit.
- Wenn eine Überprüfung bei Ihren Mitgliedern erforderlich ist, teilt Ihnen die KSK dies mit.
- Zunächst schickt Ihnen die KSK eine Auswahl der zu prüfenden Unternehmen, die Sie gemeinsam abstimmen.
- Die KSK stellt Ihnen anschließend Unterlagen zur Verfügung, um eine Erhebung von Daten bei Ihren Mitgliedern durchzuführen, insbesondere die Entgelte an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen.
- Sie führen die Datenerhebung mithilfe von Datenerhebungsbögen durch und stellen die Ergebnisse in einer Tabelle zusammen, die Ihnen die KSK ebenfalls zur Verfügung stellt.
- Die KSK überprüft die Mitglieder und teilt Ihnen das Ergebnis mit, das Sie mit der KSK abstimmen.
- Bei einer Überprüfung Ihrer Abrechnung durch die KSK stellen Sie ihr die den Abrechnungen zugrundeliegenden Unterlagen zur Verfügung.
- Für die Abrechnung von Verwaltungskosten teilen Sie der KSK die Anzahl der Unternehmen mit, die keine abgabepflichtigen Entgelte zahlen.
- Wenn eine wesentliche strukturelle Änderung vorliegt, beispielsweise ein starker Anstieg der Mitgliederzahlen, teilen Sie dies der KSK mit. Sie entscheidet, ob eine vorzeitige Überprüfung erforderlich ist.
- Wenn aus Ihrer Sicht Änderungen an der Vereinbarung erforderlich sind, teilen Sie dies der KSK ebenfalls mit.