Sie können die Alkoholsteuer per Post oder online melden.
Alkoholsteuer per Post melden:
Wie Sie die Alkoholsteuer anmelden, hängt davon ab, auf welche Weise die Steuer entsteht:
- Die gesamte in einer Verschlussbrennerei erzeugte Alkoholmenge wird im Rahmen einer sogenannten Alkoholabnahme amtlich festgestellt und abgefertigt. Wenn Sie die abgenommene Alkoholmenge in den steuerrechtlich freien Verkehr abfertigen lassen, erstellt der Abfertigungsbeamte oder die Abfertigungsbeamtin einen Steuerbescheid.
- Wenn Sie Alkoholerzeugnisse auf andere Weise aus einem Steuerlager entnehmen, in diesem verbrauchen oder als "registrierter Empfänger" Alkoholerzeugnisse im Anschluss an deren Beförderung unter Steueraussetzung in Ihren Betrieb aufnehmen, müssen Sie die Steuer selbst berechnen und eine schriftliche Steueranmeldung abgeben:
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- Laden Sie die erforderlichen Formulare über die Internetseite der Zollverwaltung oder das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Steuererklärung.
- Sollten bei der Prüfung Unstimmigkeiten auffallen, erhalten Sie bis zum Fälligkeitstag der Abgaben die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben zu korrigieren oder unvollständige Angaben zu ergänzen; sollte die Forderung bereits fällig sein oder korrigieren Sie die Angaben nicht, setzt das Hauptzollamt die Abgaben mit Steuerbescheid fest und teilt Ihnen dies mit.
- Führt die Prüfung zu keinen Beanstandungen, wird der fällige Abgabenbetrag normalerweise per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto eingezogen. In diesen Fällen müssen Sie nichts weiter veranlassen.
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Wenn die Alkoholsteuer im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten oder einem missachteten Verbot entstanden ist, müssen Sie diese ebenfalls selbst berechnen und eine schriftliche Steueranmeldung abgeben:
- Verwenden Sie dazu das erforderliche Formular.
- Die sonstigen Verfahrensschritte entsprechen denjenigen bei der monatlichen Anmeldung.
- Wenn Sie Alkoholerzeugnisse aus einem Drittland einführen, geben Sie die Steueranmeldung im Rahmen der Zollanmeldung ab. Hierzu melden Sie in der Zollanmeldung ("Einheitspapier") die verbrauchsteuerrechtlichen Angaben an, gegebenenfalls auch unter Verwendung einer "Anmeldung der Angaben über Verbrauchsteuern".
Alkoholsteuer online melden:
- Um die Alkoholsteuer online zu melden, benötigen Sie ein Nutzerkonto für das Zoll-Portal.
- Rufen Sie die Online-Meldung auf dem Zoll-Portal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Steueranmeldung ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihre Steueranmeldung.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.