Die Erklärung zur Alkoholsteuer müssen können Sie online oder schriftlich per Post einreichen:
Online-Anmeldung
- Melden Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung an
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Dort stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)
- Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (nicht mehlige Stoffe)
- Der Online-Antrag führt Sie durch die weiteren Schritte.
- Das Hauptzollamt Stuttgart prüft Ihre Abfindungsanmeldung.
- Wenn das Hauptzollamt Stuttgart Ihnen eine Brenngenehmigung erteilen kann, erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung einen Steuerbescheid.
- Neben dem Steuerbescheid erhalten Sie einen vorausgefüllten Überweisungsträger, den Sie zur Bezahlung der Steuer verwenden können.
Anmeldung per Post:
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Laden Sie das für Sie passende Formular über die Internetseite der Zollverwaltung:
- „Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners für mehlige Stoffe“ (Formular 1219)
- „Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners für nicht mehlige Stoffe“ (Formular 1220)
- „Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers“ (Formular 1221)
- Beachten Sie die Ausfüllhinweise der Abfindungsanmeldung sowie die Vorgaben des „Merkblatts für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer“ (Formular 1222).
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es per Post an das Hauptzollamt Stuttgart.
- Die weiteren Schritte erfolgen wie beim schriftlichen Online-Verfahren beschrieben.