Sie können die Einstufung in Wassergefährdungsklassen per E-Mail oder schriftlich per Post einreichen.
Hinweis: Bevor Sie einen neuen chemischen Stoff einstufen und dokumentieren, prüfen Sie bitte in der Stoffdatenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes, ob der Stoff bereits mit einer Einstufung veröffentlicht ist (einzeln oder durch eine Gruppeneinstufung).
Einstufung per E-Mail oder schriftlich einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Umweltbundesamts oder rufen Sie die Online-Datenbank Rigoletto auf. Laden Sie das „Dokumentationsformblatt 1“ herunter:
- Sie können das Dokumentationsformblatt direkt am Rechner ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich bearbeiten.
- Unterschreiben Sie das Dokumentationsformblatt und schicken Sie es entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an das Umweltbundesamt.
- Das Umweltbundesamt prüft, ob Ihre Einstufungsdokumentation vollständig und plausibel ist. Dazu werden auch frei verfügbare Stoffinformationen herangezogen. Darüber hinaus kann das Umweltbundesamt aus den Dokumentationen Stichproben ziehen, für die Sie die Einstufungsgrundlagen und Prüfberichte vorlegen müssen.
- Sollten im Rahmen der Prüfung Fragen aufkommen, die sich nicht aus den Unterlagen beantworten lassen, wird sich das Umweltbundesamt an Sie wenden.
- Die endgültige Einstufungsentscheidung trifft das Umweltbundesamt. Es sendet Ihnen den Bescheid schriftlich per Post und per E-Mail zu.
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Das Umweltbundesamt veröffentlicht die rechtsverbindliche Einstufung im Bundesanzeiger und in der Online-Datenbank Rigoletto.