Die Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, verlängern oder erneuern müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung durch das LBA wird die antragstellende Person zur Prüfung eingeladen
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und Sie erhalten die Dokumente.
Hinweise zur Ersterteilung:
- Sie können die Daten zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz bis spätestens zum Prüfungsantritt nachreichen.
- Sie entscheiden, ob Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet werden möchten oder einen abweichenden Prüfungstermin wahrnehmen möchten.
- Anschließend entscheiden Sie, wie Sie den Nachweis der Zuverlässigkeit erbringen möchten und übermitteln die erforderlichen Unterlagen.
- Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie bei der Ersterteilung eine Ladung zur theoretischen Prüfung.
- Die Prüfung mit Multiple-Choice-Aufgaben findet in Braunschweig statt.
- Mit dem positiven Prüfungsergebnis der theoretischen Prüfung erhalten Sie auch die Aufforderung zum Fachgespräch sowie zur Lufttüchtigkeitsprüfung unter Aufsicht Für die folgende Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsladung, nachdem die Termine vereinbart wurden.
- Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie zudem vor Ort den Bescheid.
Hinweise zur Verlängerung oder Erneuerung:
- Übermitteln Sie eine Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit.
- Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet die Unterlagen im Original und postalisch an das LBA zu senden.
- Im Laufe des Antragsverfahrens können Sie fehlende Informationen ergänzen und fehlende Unterlagen nachreichen. Spätestens bei Prüfungsantritt müssen die fehlenden Informationen und Unterlagen nachgereicht sein.