Die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite des BAFA das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg an die zuständige Stelle im BAFA.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet das BAFA über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis per Post.
- Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit ausführlicher Begründung.
- Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
- Wird die Ablehnung nach Ihrem Widerspruch aufrechterhalten, ergeht ein Widerspruchsbescheid mit ausführlicher Begründung.
- Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.