Sie können die Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen. Sie sollten in einem Vorgespräch mit dem BfS klären, ob es mögliche Gründe gibt, die eine Anerkennung verhindern können.
Antrag online stellen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf.
- Hinweis: Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.
- Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch (PDF, DOC, JPG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei). Das Formular zeigt Ihnen an, ob die Anlagen vollständig sind.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
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Das BfS sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Parargraf 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid
- einen Kostenbescheid.
- Bezahlen Sie die Kosten.
- Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite. Antrag per E-Mail stellen:
- Rufen Sie die Internetseite des BfS auf und laden Sie dort den "Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen" herunter.
- Drucken Sie das Antragsformular aus und füllen Sie es vollständig aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag und scannen Sie ihn ein.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
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Das BfS sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Paragraf 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid
- einen Kostenbescheid.
- Bezahlen Sie die Kosten.
- Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.