Wenn Sie als Patientin oder Patient die Ihnen verschriebenen Betäubungsmittel bei Reisen in Länder des Schengener Abkommens mitnehmen möchten:
- Laden Sie die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung" auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, diese auszufüllen.
- Wenden Sie sich zum Beispiel telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt, an die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle und erfragen Sie unter welchen Voraussetzungen die ausgefüllte Bescheinigung beglaubigt wird.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und stellt Ihnen, soweit möglich, eine Beglaubigung aus.
- Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.
Wenn Sie als Patientin oder Patient die Ihnen verschriebenen Betäubungsmittel bei Reisen in andere Länder mitnehmen möchten:
- Informieren Sie sich vor Antritt der Reise bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes über geltende Regelungen.
- In bestimmten Fällen kann es hilfreich sein, das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunterzuladen. Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, es auszufüllen.