Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst, per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
- Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
- Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
- Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
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Loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.