Sie können Betriebs- und Haushaltshilfeleistungen der LAK per Post, Fax, E-Mail oder online beantragen.
Antrag per Post, Fax oder E-Mail:
- Die LAK stellt einen Vordruck zur Verfügung. Laden Sie diesen von der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter.
-
Tragen Sie die benötigten Informationen ein.
- Sofern die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden soll, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Hierfür kann der Arzt beziehungsweise die Ärztin in der Praxis vorhandene Vordrucke verwenden. Die LAK stellt jedoch auch einen eigenen Vordruck zur Verfügung.
- Fügen Sie Nachweise über Rehabilitationsmaßnahmen, sofern von anderen Trägern als der SVLFG, über den Beginn des Mutterschutzes beziehungsweise im Todesfall eine Sterbeurkunde bei.
- Reichen Sie die Unterlagen anschließend bei der LAK ein.
- Die Entscheidung der LAK erhalten Sie per Post.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Dienst der SVLFG auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Das Online-Formular führt Sie durch den Antragsprozess.
-
Tragen Sie alle nötigen Angaben ein und laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
- Sofern die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden soll, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Hierfür kann der Arzt beziehungsweise die Ärztin in der Praxis vorhandene Vordrucke verwenden. Die LAK stellt jedoch auch einen eigenen Vordruck zur Verfügung.
- Fügen Sie Nachweise über Rehabilitationsmaßnahmen, sofern von anderen Trägern als der SVLFG, über den Beginn des Mutterschutzes beziehungsweise im Todesfall eine Sterbeurkunde bei.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Die Entscheidung der LAK erhalten Sie per Post.