Den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Belastungserprobung oder Arbeitstherapie können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
- Lassen Sie sich ein ärztliches Gutachten ausstellen, in dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Belastungserprobung oder eine Arbeitstherapie empfiehlt.
- Reichen Sie das ärztliche Gutachten zusammen mit Ihrem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse hat nun 2 Wochen Zeit zu prüfen, ob sie zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, leitet Ihre Krankenkasse Ihren Antrag an den zuständigen Träger weiter.
- Wird die Kostenübernahme bewilligt, stellt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Kostenzusage aus. Außerdem kann Ihnen Ihre Krankenkasse die Einrichtungen nennen, mit denen sie einen Vertrag geschlossen hat.
- Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, legen Sie dieser die Kostenzusage vor. In vielen Fällen übermittelt die Krankenkasse die Kostenzusage auch direkt an die jeweilige Einrichtung.
- Die Kosten der Belastungserprobung oder der Arbeitstherapie werden nun von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.