Der Antrag auf Bewilligung muss schriftlich gestellt werden.
-
Förmlicher Antrag (mit Formular 0281)
- Öffnen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung (0281)“ auf der Internetseite des Zolls.
- Laden Sie den „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I bis III und Teil V“ von der Internetseite des Zolls herunter. (Wenn Sie eine AEO–Bewilligung als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ haben, entfällt dieser Schritt. Sie müssen den Fragebogen nicht ausfüllen.)
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen.
- Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Voraussetzungen zur Teilnahme am Verfahren vorliegen, erhalten Sie eine Bewilligung. In der Bewilligung werden die Einzelheiten zur Verfahrensdurchführung geklärt.
-
Vereinfachter Antrag (mit Zollanmeldung)
-
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens erfüllen, können Sie den Antrag im Rahmen einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung stellen.
-
Elektronische Zollanmeldung:
- Geben Sie eine Einzelzollanmeldung zur Überführung in die aktive Veredelung (EZA-AV) elektronisch über die Zollsoftware ATLAS („Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“) ab.
- Die zuständige Zollstelle prüft Ihren Antrag.
- Bei positiver Prüfung, erhalten Sie eine Nachricht über die Software ATLAS mit weiteren Details zur Bewilligung.
- Damit sind die Waren in das Verfahren überlassen.
-
Schriftliche Zollanmeldung:
- Füllen Sie die Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers aus.
- Übergeben Sie die Unterlagen der zuständigen Zollstelle.
- Die Bewilligung erfolgt durch die Überlassung der Waren in das Verfahren.
- Sie erhalten ein Belegexemplar der Bewilligung für Ihre Unterlagen.
-
Elektronische Zollanmeldung:
-
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens erfüllen, können Sie den Antrag im Rahmen einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung stellen.
Wenn Sie zum Beispiel Waren auch in einem anderen Mitgliedstaat veredeln möchten, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal der Europäischen Kommission stellen. Die Möglichkeit, den Antrag vereinfacht zu stellen, entfällt in diesem Fall. Mehr Informationen zur sogenannten „mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligung“ finden Sie auf der Internetseite des Zolls.