Für Beschwerden gegen Versicherungen oder Banken können Sie das Online-Beschwerdeformular nutzen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Dort finden Sie auf der Seite “Bei der BaFin beschweren“ das Online-Beschwerdeformular der BaFin
- Bei der Einreichung der Beschwerde werden Sie durch das Formular geleitet und die notwendigen Informationen abgefragt.
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Es werden folgende Angaben abgefragt:
- Ihr Name und Ihre Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
- bei einer Beschwerde für eine andere Person: Name und Anschrift der oder des Betroffenen
- Name und Anschrift des betroffenen Unternehmens
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Wenn Sie sich über eine Versicherung beschweren:
- Art der Versicherung
- Versicherungsscheinnummer
- wenn vorhanden: Schadennummer
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wenn Sie sich über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beschweren:
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Art der Geschäftsverbindung, wie zum Beispiel:
- Depot,
- Girokonto,
- Sparvertrag,
- Kredit
- Konto- beziehungsweise Kundennummer
- Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, falls Sie dies nicht selbst sind
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Art der Geschäftsverbindung, wie zum Beispiel:
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bei Beschwerden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren:
- Wertpapierkennnummer: WKN oder ISIN
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wenn Sie sich über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft beschweren wollen:
- vollständiger Name des gegebenenfalls betroffenen Investmentvermögens sowie
- WKN oder ISIN und
- Name der depotführenden Stelle.
Beschwerden prüft die BaFin normalerweise in mehreren Schritten:
- Zuerst prüft sie, ob Ihr Fall bereits anhand Ihrer Angaben und den von Ihnen eingereichten Unterlagen beurteilt werden kann.
- Wenn nicht, klärt die BaFin den Sachverhalt weiter auf. Dazu fordert sie von dem betroffenen Unternehmen eine Stellungnahme an. In der Regel leitet die BaFin dazu Ihr Beschwerdeschreiben an das Unternehmen weiter.
- Das Unternehmen nimmt zu Ihrer Beschwerde gegenüber der BaFin Stellung.
- Die BaFin prüft nach aufsichtsrechtlichen Maßstäben die Stellungnahme des Unternehmens und entscheidet, ob und gegebenenfalls inwieweit weitere Schritte gegen das Unternehmen erforderlich sind. Diese Informationen werden intern von der BaFin verarbeitet und Ihnen nicht mitgeteilt.
Wenn Sie sich per Brief, Fax oder E-Mail beschweren wollen, machen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt diese Angaben:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift.
- Wenn Sie sich für eine andere Person beschweren, nennen Sie bitte auch deren Namen und Anschrift. Fügen Sie in diesem Fall eine Vollmacht bei, die Sie dazu berechtigt, für diese andere Person Beschwerde bei der BaFin einzulegen. Dies gilt auch, soweit Sie sich zum Beispiel im Namen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners oder anderer Familienangehöriger an die BaFin wenden.
- Name und Anschrift des betroffenen Unternehmens
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Wenn Sie sich über eine Versicherung beschweren:
- Art der Versicherung,
- Versicherungsscheinnummer und
- wenn vorhanden: Schadennummer
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wenn Sie sich über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beschweren: Art der Geschäftsverbindung, wie beispielsweise
- Depot,
- Girokonto,
- Sparvertrag,
- die Konto- beziehungsweise Kundennummer und gegebenenfalls
- den Namen des Kontoinhabers, wenn Sie dies nicht selbst sind oder sich für eine andere Person beschweren.
- Wenn es bei Ihrer Beschwerde um den Kauf von Wertpapieren geht, so nennen Sie bitte auch die Wertpapierkennnummer, also WKN oder ISIN.
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Schildern Sie Ihr Problem so genau wie möglich. Fügen Sie Kopien der Unterlagen bei, die zum Verständnis des Falls notwendig sind, wie beispielsweise
- Verträge,
- Abrechnungen,
- Versicherungsschein oder
- Schriftwechsel mit dem betreffenden Unternehmen. Senden Sie bitte keine Originale an die BaFin.
- Denken Sie an Ihre Unterschrift. Wenn Sie sich für eine andere Person beschweren, legen Sie die erforderliche Vollmacht bei, damit die BaFin diese Beschwerde auch bearbeiten darf.
- Falls Sie Ihre Beschwerde per E-Mail übersenden, denken Sie bitte daran, in jedem Fall auch Ihre Postanschrift anzugeben.
Unabhängig von der abschließenden Bearbeitung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die BaFin fordert eine Stellungnahme beim Unternehmen an.
Die BaFin informiert Sie über den Stand des Verfahrens.
Sie erhalten ein abschließendes Schreiben zu Ihrer Beschwerde. Soweit das Unternehmen einverstanden ist, leitet die BaFin auch dessen Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde an Sie weiter.