Eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie schriftlich beantragen. Das BSI empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag formlos anzukündigen, bevor Sie die Nachweise einholen.
Antragsphase:
- Das BSI bietet Ihnen vor der Antragsstellung ein Informationsgespräch an. In dem Gespräch können Sie sich über die Aufwände des Verfahrens sowie über mögliche Kosten informieren.
- Füllen Sie anschließend das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen an das BSI.
- Das BSI prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und Vollständigkeit. Außerdem prüft es Ihre eingereichten Nachweise auf formale und sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit.
- Das Ergebnis der Begutachtung Ihres Antrags wird vom BSI in einem Akkreditierungsreport zusammengefasst. Wenn Sie die eingereichten Unterlagen nachbessern müssen, teilt das BSI Ihnen das mit.
Begutachtungsphase:
- Auf Basis der Begutachtung Ihres Antrags und der Nachweise entscheidet das BSI über Ihre Akkreditierung. Die Entscheidung teilt es Ihnen schriftlich mit.
- Wenn Sie akkreditiert werden, gibt das BSI Ihnen eine Akkreditierungsurkunde, das Gütezeichen und einen Report zu Ihrer Akkreditierung. Die Akkreditierung müssen Sie spätestens nach drei Jahren erneuern.
- Bevor ein negativer Bescheid versendet wird, teilt Ihnen das BSI die Gründe für die Ablehnung mit. Sie können innerhalb von zwei Wochen hierzu Stellung beziehen. Wenn möglich, gibt Ihnen das BSI die Gelegenheit, die Mängel zu beheben.
Betriebsphase:
- Sobald Ihre Akkreditierung abgeschlossen ist, beginnt die Betriebsphase: Sie dürfen Ihre De-Mail-Dienste jetzt anbieten.
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Ab Zeitpunkt der Akkreditierung und Aufnahme des Betriebs der De-Mail-Dienste unterliegen Sie der Aufsicht durch das BSI. Das verpflichtet Sie zu folgenden Dingen:
- Sie müssen Sicherheitsschwachstellen unverzüglich mitteilen.
- Sie müssen Mitarbeitern des BSI Zugang zu Geschäftsräumen und relevanten Unterlagen gewähren.
- Sie müssen das BSI unverzüglich über Änderungen bei Ihrem Unternehmen informieren, die die Akkreditierungsvoraussetzungen betreffen.
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Eine kontinuierliche Zusammenarbeit stellt das BSI durch anlassbezogene Treffen und Workshops sicher. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das BSI Ihnen den Betrieb vorübergehend untersagen.