Kontaktieren Sie die KSK:
- Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
- fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
- Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK
Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:
Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.
Kontaktieren Sie die KSK:
Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
22.11.2021