Die Künstlersozialkasse erfährt von einer möglichen Abgabepflicht Ihres Unternehmens.
- Die KSK prüft, ob Sie Ihr Unternehmen angemeldet haben oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung bereits Ihre Abgabepflicht geprüft hat.
- Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie aufgefordert, den Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht einzureichen.
- Den Anmelde- und Erhebungsbogen können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
- Sie können das Formular formlos per Post, Telefax oder E-Mail an die KSK übersenden.
- Sollten Fragen bestehen oder Nachweise fehlen, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
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Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Bescheid.
- Der Bescheid enthält die Feststellung Ihrer Abgabepflicht sowie gegebenenfalls die Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe.
- Aus dem Bescheid ergibt sich ebenfalls, welchen Betrag Sie monatlich als Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr zahlen müssen.
Falls Sie Ihrer Pflicht zur Auskunft nicht nachkommen, wird die KSK nach Aktenlage prüfen und aufgrund der bisherigen Erkenntnisse Ihre Abgabepflicht mangels Mitwirkung feststellen.