Um sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen zu lassen, verwenden Sie am besten die auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bereitgestellten Online-Formulare:
- Rufen Sie die Übersicht über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz auf.
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Wählen Sie die Musterfeststellungsklage aus, der Sie sich anschließen wollen. Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen und das für die jeweilige Klage passende Online-Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Angaben zum Gericht und zum Aktenzeichen des Verfahrens sind bereits vorausgefüllt. Außerdem müssen Sie angeben:
- Ihre persönlichen Daten,
- gegebenenfalls Angaben dazu, wer Sie rechtlich vertritt,
- den Gegenstand und den Grund Ihres Anspruchs oder Ihres Rechtsverhältnisses.
- Bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und senden Sie das Formular ab.
- Sie können das jeweilige Formular auch ausdrucken und ausgefüllt per Post an das Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz senden.
- Wenn Ihre Anmeldung eingetragen wurde, bekommen Sie eine Bestätigung durch das Bundesamt für Justiz. Auch wenn Ihre Anmeldung nicht eingetragen wurde, enthalten Sie grundsätzlich eine Rückmeldung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Anmeldung nicht alle erforderlichen Angaben enthielt oder nicht fristgerecht eingegangen ist.
- Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas über den strittigen Sachverhalt fest, verurteilt aber niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten dann die Feststellungen des Musterverfahrens.
Falls Sie nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat, zurücknehmen:
- Bitte verwenden Sie dafür das auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Verfügung gestellte Online-Formular „Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister“ und geben Sie auf jeden Fall das Geschäftszeichen der Eintragung an.
- Notfalls können Sie Ihre Rücknahme auch formlos per E-Mail oder per Post melden.