Bei einem Wet-Lease handelt es sich um das Vermieten oder Anmieten eines Luftfahrzeugs. Im Gegensatz zum Dry-Lease erfolgt das Leasing bei einem Wet-Lease mit Besatzung und enthält darüber hinaus die Kosten für Wartung und Versicherung (Aircraft Charter Maintenance Insurance, ACMI). Das leasinggebende Unternehmen, im Folgenden Lessor genannt, führt im Auftrag des leasingnehmenden Unternehmens, im Folgenden Lessee genannt, Transportaufträge durch. Einen Wet-Lease müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen und beantragen.
Welche Leasingfälle können Sie anzeigen?
- Wet-Lease-In
- Kurzzeit-Wet-Lease-In: Abruf aus einem Rahmenvertrag
- Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs (zum Beispiel Aircraft on Ground, AOG)
- Wet-Lease-Out
- kurzfristige Abmeldung eines Luftfahrzeugs aus einem Rahmenvertrag
Wet-Lease-In
Ein Wet-Lease-In ist eine Vereinbarung zwischen Luftfahrtunternehmen, nach der das Luftfahrzeug unter dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) des Lessors betrieben wird. Das Luftfahrzeug verbleibt im AOC des Lessors. Der Lessor übernimmt daher weiterhin die flugbetriebliche, technische und wirtschaftliche Verantwortung über das vermietete Luftfahrzeug. Das angemietete Luftfahrzeug wird somit nicht in das AOC des Lessee aufgenommen. Sie können einen Wet-Lease-In für ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge beantragen für einen Zeitraum bis maximal 1 Jahr beantragen. Anschließende Verlängerungen sind möglich.
Wet-Lease im Rahmenvertrag
Sie haben die Möglichkeit, mit einem anderen Luftfahrtunternehmen einen Rahmenvertrag als Wet-Lease-In Leasingvereinbarung abzuschließen. In diesem Rahmenvertrag werden alle Luftfahrzeuge aufgenommen, die vom mietenden Unternehmen per Wet-Lease-In angemietet werden können. In Rahmenvereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien Laufzeiten bis maximal 1 Jahr vereinbart werden. Anschließende Verlängerungen sind möglich.
Möchten Sie ein Luftfahrzeug aus dem Rahmenvertrag abrufen, teilen Sie dies dem LBA über eine Abrufanzeige zur Information mit.
Mit der Genehmigung eines Wet-Lease oder eines Rahmenvertrags für Leasingvereinbarungen zu geplanten Leasings erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und die angepasste eigens dafür entworfenen "Anlage Wet-Lese-In" zur Betriebsgenehmigung. Die Anzeige eines Leasingereignisses erfolgt ohne weitere beziehungsweise nachträgliche Genehmigung.
Kurzzeit-Wet-Lease-In
Mit einem Kurzzeit-Wet-Lease-In aus einem Rahmenvertrag informieren Sie das LBA darüber, dass ein einzelnes Luftfahrzeug aus einem Pool einer genehmigten Wet-Lease-In Rahmenvereinbarung abgerufen wird. Die maximale Leasingdauer für einen Kurzzeit-Wet-Lease beträgt 30 Tage pro Abruf.
Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs
Mit einem Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug kurzfristig durch eine Anmietung ersetzt werden muss. Grund hierfür kann etwa ein technischer Defekt (Aircraft On Ground, AOG) oder ein anderer dringender betrieblicher Bedarf sein. Der Einsatz ist auf maximal 5 aufeinanderfolgende Tage beschränkt und gilt nur für ein Ereignis.
Wet-Lease-Out
Mit einem Wet-Lease-Out informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug samt Besatzung an ein anderes Luftfahrtunternehmen vermietet wird.
Kurzfristige Abmeldung aus einem Wet-Lease-In-Vertrag
Mit einer kurzfristen Abmeldung informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug aus einer genehmigten Wet-Lease-In-Vereinbarung vorübergehend abgemeldet werden muss.