Um Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen zu dürfen, oder ihre Führung zu unterrichten, benötigen Sie verschiedene Berechtigungen für Ihre Pilotenlizenz.
Die Berechtigungen oder Lehrberechtigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Mit erteilter Genehmigung gewährt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt die Ausübung der bestimmten Berechtigung oder der Lehraufgabe.
Sie können eine
- Erteilung,
- Verlängerung,
- Erweiterung oder
- Erneuerung
für eine
- Muster oder Klassenberechtigung,
- musterbezogene Lehrberechtigung,
- nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
- sonstige Berechtigung oder
- besondere Lehrberechtigung
beantragen.
Sie können außerdem einen Antrag stellen, dass Ihre Drittstaaten-Berechtigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) anerkannt wird.
Diese Anerkennung und die Berechtigungen gelten für folgende Luftfahrzeugkategorien:
- Flugzeuge (A),
- Hubschrauber (H)
- Luftschiffe (As)
Sie können die Eintragung von insgesamt drei Berechtigungen gleichzeitig in der angegebenen Lizenz beantragen.
Sie können den Antrag außerdem auch in Vertretung für den oder die Antragstellende stellen.