Stellen Sie Ihren Antrag per Post:
- Die Europäische Union hat einen einheitlichen, in den wichtigsten Sprachen der Union aufgelegten Vordruck herausgegeben. Fordern Sie den Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern über dessen Kontaktformular an.
- Füllen Sie den Vordruck aus und schicken Sie ihn gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
- Das BZSt entscheidet über den Umfang der Freistellung von der ausländischen Steuer und teilt Ihnen die Entscheidung durch eine Bescheinigung mit.
- Leiten Sie diese Bescheinigung an das ausländische Unternehmen weiter. Dieses ist damit berechtigt, den Umsatz steuerfrei zu belassen oder bereits gezahlte Steuer an Sie auszuzahlen. Das Unternehmen verwahrt die Bescheinigung als Nachweis für seine zuständige Steuerbehörde.