Eine Bewilligung für die Ausnahme vom Verbot der Mehr-, der Nacht-, der Fließ- und der Akkordarbeit können Sie schriftlich beantragen.
Sie können die Genehmigung schriftlich beantragen:
- Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
- Senden Sie Ihren Antrag an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Die örtlich zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die Einzelfallumstände.
- Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und erst ab diesem Zeitpunkt darf die Frau beschäftigt werden. Der Genehmigungsbescheid kann mit
Bedingungen hinterlegt werden, die bei der Beschäftigung beachtet werden müssen.
- Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung. Sie bekommen einen Ablehnungsbescheid zugestellt.