- Sie senden die Abmeldung der Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
- Diese registriert Ihre Mitteilung zu dem jeweiligen Gerät.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.
Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Tage
Bei der Abmeldung einer genehmigten Röntgeneinrichtung ist die Originalgenehmigung an die zuständige Behörde zurückzusenden.
Sie können der zuständigen Behörde die Mitteilung, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr nutzen wollen, formlos zusenden.
09.08.2022