Antragstellung
Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Handwerkskammer.
Vielleicht können Sie den Antrag elektronisch senden. Die zuständige Handwerkskammer informiert Sie. Sie können den Antrag mit den Dokumenten auch bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken. Versenden Sie keine Originale.
Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Handwerkskammer vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten dann den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid).
Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Dann wird Ihre Berufsqualifikation nicht anerkannt. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation. In den meisten Fällen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Ausgleichsmaßnahmen
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang
- Eignungsprüfung
Die Handwerkskammer entscheidet, welche Ausgleichsmaßnahme Sie machen müssen. Das steht in Ihrem Bescheid.
Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie den Bescheid der Gleichwertigkeit. Mit dem Bescheid der Gleichwertigkeit können Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle stellen. Das ist ein anderes Verfahren.