Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihre örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse D:
Fahrerlaubnis Klasse DE:
Fahrerlaubnis Klasse D1:
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihre örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Online-Dienste vorhanden: nein
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
02.11.2023