Nachdem Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung im Laufe Ihres Studiums erfüllt haben, melden Sie sich fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt an Ihrer Universität zur Prüfung an. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.