Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt.
Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen sind in Rheinland-Pfalzdurch Verordnungen geregelt:
Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz.
Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt, wenn die erforderlichen personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Weiterbildung muss sichergestellt sein, dass
dem Weiterbildungszweck entsprechende Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind.
Dem Antrag auf staatliche Anerkennung sind beizufügen:
eine Erklärung, dass die Weiterbildung gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen durchgeführt wird.
Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)
Persönliches Erscheinen nötig: nein
11.05.2022