Beantragung
Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Eingangsbestätigung
Der Eingang des Antrages und der Unterlagen wird Ihnen binnen eines Monats bestätigt, gegebenenfalls unter der Mitteilung, welche Unterlagen fehlen.
Entscheidung
Nach Zugang der vollständigen Unterlagen wird - gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Gutachtens der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz in Bonn (ZAB) oder der zuständigen Stelle über das Binnenmarktinformationssystem (IMI) - über die Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation entschieden.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation. Die Anerkennung kann gegebenenfalls unter der Voraussetzung erfolgen, dass wesentliche Unterschiede gegenüber einer rheinland-pfälzischen Lehramtsbefähigung durch eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) zu kompensieren sind.