Die Verlängerung der Mitnahmeerlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag bei der Waffenbehörde und reichen die erforderlichen Unterlagen ein, dabei wird von Ihnen die Angabe benötigt, inwiefern sich folgende Daten verändert haben:
- zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefonoder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises
- zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen,
- zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen,
- zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIPMunitionsprüfzeichen,
- zum Grund der Mitnahme: genaue Angabe des Ortes, zu dem die Waffen oder Munition mitgenommen werden sollen, Zweck der Mitnahme;
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen;
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen