Vor Antragstellung sollten Sie sich von einem Ausbildungsberater in Ihrer Kammer beraten lassen, ob eine reguläre Berufsausbildung möglich ist oder ob es bereits eine passende Ausbildungsregelung in Ihrer Region gibt.
- Besteht noch keine solche Regelung und ist auch keine reguläre Ausbildung möglich, müssen Sie einen geeigneten Ausbildungsbetrieb finden und eine Berufsschule, die den schulischen Teil der Ausbildung übernehmen kann. Ihre Kammer unterstützt Sie möglicherweise hierbei.
- Möglicherweise sind weitere Details mit der Kammer zu klären.
- Die Kammer entscheidet anschließend, ob der Berufsbildungsausschuss sich mit Ihrem Antrag befassen muss oder er direkt bearbeitet werden kann.
- Ist ein Beschluss durch den Berufsbildungsausschuss der Kammer notwendig, wird Ihr Antrag dem Ausschuss bei der nächstmöglichen Sitzung vorgelegt. In der Regel tagt der ehrenamtliche Berufsbildungsausschuss drei- bis viermal pro Jahr.
- Der Berufsbildungsausschuss berät in der Regel zunächst über den Antrag und holt möglicherweise weitere Informationen dazu ein. Der Beschluss über eine neue Ausbildungsregelung erfolgt entweder in der nächsten Sitzung oder direkt noch in der ersten Sitzung.
- Anschließend wird die neue Ausbildungsregelung an das zuständige Landesministerium weitergeleitet, das die Regelung noch genehmigen muss. Dies kann mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen.
- Liegt die Genehmigung des zuständige Landesministeriums vor, so kann die Regelung veröffentlicht werden. Ist kein bestimmter, späterer Termin festgelegt, ist die Regelung mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung rechtsgültig.