Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.
05.09.2023